Kurzbeschreibung
Mit diesem Muster bescheinigt der Vermieter dem Einwohnermeldeamt den Einzug eines Mieters gem. § 19 Bundesmeldegesetz.
Allgemeines
Gem. § 19 Bundesmeldegesetz ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Einzug gegenüber dem Einwohnermeldeamt zu bestätigen.
Das zunächst am 1.11.2015 in Kraft getretene neue Meldegesetz sah vor, dass Vermieter verpflichtet waren, neuen Mietern sowohl den Einzug als auch den Auszug zu bestätigen (sog. Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung). Genau ein Jahr später (in Kraft getreten am 1.11.2016) entfiel die Pflicht des Vermieters wieder, den Auszug zu bescheinigen. Eine Pflicht besteht also nur für die Bescheinigung des Einzugs. Dennoch benötigen Mieter auch immer wieder eine Auszugsbescheinigung, sodass diese im nachfolgenden Dokument ebenso berücksichtigt wird.
Vermieterbescheinigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt
(gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) vom Wohnungsgeber/Vermieter auszufüllen)
Hiermit wird ein
folgende/r Wohnung bestätigt:
Straße, Hausnummer, Etage: |
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PLZ, Ort: |
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In die vorgenannte Wohnung ist/sind am _________ folgende Person/en eingezogen: |
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Aus der vorgenannten Wohnung ist/sind am _________ folgende Person/en ausgezogen: |
Mieter/Mieterin: |
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weitere Personen: |
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Name und Anschrift des Wohnungsgebers/Vermieters:
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Der Wohnungsgeber/Vermieter ist gleichzeitig der Eigentümer der oben genannten Wohnung. |
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Der Wohnungsgeber/Vermieter ist nicht der Eigentümer der oben genannten Wohnung. Name und Anschrift des Eigentümers: ___________________________________________ |
Der Wohnungsgeber/Vermieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Ihm ist bekannt, dass es verboten ist, einem Dritten eine Wohnanschrift zur Anmeldung anzubieten und/oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch den Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung, ohne hierzu als Wohnungsgeber/Vermieter berechtigt zu sein (§ 54 i. V. m. § 19 BMG).
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(Ort, Datum) |
(Unterschrift des Wohnungsgebers/Vermieters) |