Die Wertermittlung durch einen Bausachverständigen ist in der Praxis von untergeordneter Bedeutung. Solche Schätzungen sind relativ teuer und diese Kosten sind vom Versicherungsnehmer zu tragen.
Nicht akzeptiert: Beleihungswerte
Von den Versicherungsunternehmen nicht akzeptiert werden in der Regel Wertermittlungen, die zu Beleihungszwecken für Hypothekengläubiger erstellt wurden. Beleihungswerte weichen vom Versicherungswert stark ab.
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