Die Wertermittlung durch einen Bausachverständigen ist in der Praxis von untergeordneter Bedeutung. Solche Schätzungen sind relativ teuer und diese Kosten sind vom Versicherungsnehmer zu tragen.

 
Hinweis

Nicht akzeptiert: ­Beleihungswerte

Von den Versicherungsunternehmen nicht akzeptiert werden in der Regel Wertermittlungen, die zu Beleihungszwecken für Hypothekengläubiger erstellt wurden. Beleihungswerte weichen vom Versicherungswert stark ab.

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