Den Verwalter treffen grundsätzlich Überwachungs-, Kontroll- und Hinweispflichten. Die Pflicht des Verwalters erstreckt sich insbesondere darauf, Mängel und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu ermitteln sowie nach Ursache und Umfang festzustellen, was Kontrollaufgaben mit umfasst als auch

Beschlüsse bezüglich erforderlicher Erhaltungsmaßnahmen zu initiieren. Nur dann lassen sich spätere Risiken bei einer Schadensregulierung vermeiden oder zumindest in Grenzen halten.

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