Begriff

Der Mietvertrag kommt nur zwischen denjenigen Personen zustande, die am Vertragsabschluss beteiligt sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Durch den Mietvertrag wird das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter begründet. Der Vermieter hat den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu überlassen.[1] Der Mieter hingegen ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu zahlen.[2]

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge