Gasheizofen als einmaliger Bedarf?
Die Klägerin bezog Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II von dem beklagten Jobcenter. Zwischen den Beteiligten war u.a. ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Ersatzanschaffung eines Gasheizofens streitig. Das SG Köln wies die Klage ab.
LSG: Gasheizofen als einmaliger Bedarf ist anzuerkennen
Das LSG hat der Berufung der Klägerin nun teilweise stattgegeben und festgestellt, dass ihr jedenfalls ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung und Installation eines Gasheizofens i.H.v. rund 1.800 Euro als einmaliger Bedarf i.S.v. § 22 Abs. 1 S.1 SGB II zusteht.
Die Vermieterin sei nicht verpflichtet, den 48 Jahre alten, nicht zu reparierenden Gasheizofen durch einen neuen Gasheizofen zu ersetzen. Zwar werde ein Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter habe die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Hier sei zwischen der Vermieterin und der Klägerin vereinbart gewesen, dass die Mietsache nicht die Heizung, also auch nicht die Heizkörper, umfasse. Mithin sei die Vermieterin mietvertraglich nicht verpflichtet, einen gebrauchsfähigen Heizkörper zur Verfügung zu stellen. Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter seien nur dann bei der Ermittlung der übernahmefähigen Kosten für Unterkunft und Heizung unbeachtlich, wenn entweder im konkreten Fall rechtskräftig ihre Unwirksamkeit festgestellt worden oder wenn die zivilrechtliche Rechtslage offensichtlich sei. Letzteres sei nur dann der Fall, wenn sich die Rechtsfrage unmittelbar aus dem Gesetz beantworten lasse, durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt oder in der zivilrechtlichen Rechtsprechung der Berufungsgerichte wiederholt entschieden und dabei einheitlich beurteilt worden sei. Dies sei hier nicht der Fall.
Schließlich seien die Anschaffung eines Gasheizofens zur Herstellung der Nutzbarkeit der Wohnung erforderlich und die Kosten angemessen gewesen.
Hinweis: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 5.5.2022, L 19 AS 1736/21
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
290
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
2131
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
139
-
Zwei Bewerbungen pro Woche sind Arbeitslosen zumutbar
68
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
64
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
58
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
54
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
50
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
46
-
Wann das Jobcenter fiktive Unterhaltszahlungen anrechnen darf
42
-
Bundesrat billigt Umgestaltung des Bürgergeldes zur neuen Grundsicherung
30.03.2026
-
Keine Eingliederungshilfe für Japanreise mit hohen Mehrkosten
25.03.2026
-
Fahrplan für Sozialstaatsreformen bis Sommer angekündigt
19.03.2026
-
Kein höheres Arbeitslosengeld II durch Schulgeld für Privatschulen
18.03.2026
-
Bundesrat fordert umfassende BAföG-Reform
10.03.2026
-
Sanktionen beim Bürgergeld treffen tausende Kinder in Deutschland
24.02.2026
-
Kein Bürgergeld für Studierende
17.02.2026
-
Scheinarbeitsverhältnisse schließen Kurzarbeitergeld aus
30.01.2026
-
Entwicklung der Widerspruchs- und Klagezahlen in Jobcentern 2025
13.01.2026
-
Kindergeld-Erhöhung ab Januar 2026
08.12.2025