Je allgemeiner der Vertrag gehalten ist, desto freier ist der Mieter in der Möglichkeit der Nutzung der Räume. Es ist zu empfehlen, den Vertragszweck eindeutig festzulegen.

Ist z. B. ein Ladenlokal vermietet, darf der Mieter dort nicht eine Gaststätte oder einen Stehimbiss betreiben.[1] Auch im Fall einer Geschäftserweiterung ist eine Interessenabwägung erforderlich.

 
Hinweis

Rechte des Vermieters

Bei vertragswidrigem Gebrauch kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auf Unterlassung klagen oder fristlos kündigen.[2]

Abmahnung des Mieters

Erste Voraussetzung ist die Abmahnung des Mieters. Ohne sie ist die Kündigung unwirksam. Sie muss die Vertragswidrigkeit bezeichnen. Eine allgemeine Abmahnung (z. B. "Sie haben wiederholt die Nachtruhe im Hause gestört") genügt nicht. Weiter muss die Vertragswidrigkeit fortgesetzt werden.

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