Unter dem Gesichtspunkt einer ordnungsmäßigen Verwaltung erfordert eine Vergütungsregelung, die zwischen Grund- und besonderen Leistungen unterscheidet, eine klare und transparente Abgrenzung derjenigen – gesetzlich geschuldeten oder im Einzelfall vereinbarten – Aufgaben, die von einer vorgesehenen Grundvergütung erfasst sein sollen, von denen, die gesondert zu vergüten sind.
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