Die Wohnungseigentümer bestimmen Wohnungseigentümer A zum Verwaltungsbeirat. Wohnungseigentümer K geht gegen diese Wahl vor. Er hält A für ungeeignet. Er erinnert daran, dass A Fehler der Jahresabrechnung nicht beanstandet hatte.
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen