Die Verwaltungsbeiräte müssen formal prüfen, ob der Vermögensbericht alle notwendigen Teile aufweist, wer ihn erstellt hat und wann er erstellt wurde.

 

Checkliste: Formale Prüfung des Vermögensberichts

 

Der Vermögensbericht muss (am besten am Anfang) darstellen:

  • den Ersteller,
  • das Erstellungsdatum,
  • den Berichtszeitraum,
  • das konkrete Bezugsobjekt.

Allgemeines

 
Ist der Ersteller des Vermögensberichts angegeben?
Ist das dargestellte Wirtschaftsjahr angegeben?
Sind das Wirtschafts- und das Kalenderjahr identisch?
Betrifft der Vermögensbericht die richtige Wohnungseigentumsanlage?
Ist der gesamte Berichtszeitraum erfasst?

Der Vermögensbericht muss 2 Teile haben:

 
Den Stand der Rücklagen.
Das wesentliche Gemeinschaftsvermögen.

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