Beteiligte am Verfahren sind
1. |
der Kläger, |
2. |
der Beklagte, |
3. |
der Beigeladene (§ 65), |
4. |
der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht oder der Vertreter des öffentlichen Interesses, falls er von seiner Beteiligungsbefugnis Gebrauch macht. |
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