K habe gegen B keinen Anspruch auf Schadensersatz! K sei kein Schaden entstanden. K sei aus dem Contracting-Vertrag gegenüber X nicht zur Zahlung verpflichtet gewesen. B habe den Vertrag geschlossen, als es K noch nicht gab. K habe den Vertrag auch nicht genehmigt. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer könne ihre Zahlungen daher von X zurückverlangen.
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