Das Heizen mit erneuerbarer Energie und der Einbau von klimafreundlichen Wärmepumpen werden vom Staat durch Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und Steuererleichterungen gefördert – sowohl im Bestand als auch im Neubau. Dazu zählen
- die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit den Einzelprogrammen "BEG Einzelmaßnahmen" und "BEG WG/NWG" (Förderung der energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden),
- die Kreditförderung "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) sowie
- die geplante Förderung nach dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Die meisten dieser Förderungen laufen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dabei werden von der KfW zinsgünstige Kredite und von dem BAFA Zuschüsse gewährt.
6.1 Förderung durch BAFA und KfW
Von der BAFA werden sowohl Anlagen zur regenerativen Wärmegewinnung als auch Wärmepumpen gefördert, allerdings in getrennten Förderprogrammen. Es gibt keine spezielle Förderung für die Kombination zum Beispiel von Wärmepumpen mit PV-Anlagen oder Solarthermieanlagen.
Wichtige Informationen und Unterlagen
Alle nachfolgenden Informationen zu den Förderprogrammen und Förderbedingungen geben nur grundlegende Daten und Sachverhalte wieder. Die vollständigen Informationen sind der aktuellen Förderrichtlinie des BEG zu entnehmen. Zusätzliche Hinweise zur Antragstellung und zu den benötigten Unterlagen und Nachweisen bieten das Merkblatt zur Antragstellung sowie das Infoblatt zu den förderfähigen Leistungen und Kosten. Dort findet man auch weiterführende Informationen zur Nachweisführung, zur Höhe der Förderung sowie den weiteren technischen Mindestanforderungen (inklusive der Listen für zugelassene Hersteller).
6.1.1 Förderung von Wärmepumpen
Gefördert wird die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen.
Die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen müssen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden. Anlagen, die die Technischen Mindestanforderungen erfüllen, werden in einer Liste bei der BAFA geführt.
Der normale Fördersatz für eine Wärmepumpe bei Förderung durch das BAFA beträgt je nach Alter der Heizanlage zwischen 25 % und 30 %. Durch verschiedene Austauschprämien kann sie bis auf 40 % steigen. Für den Ersatz einer funktionstüchtigen Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe gibt es einen Heizungs-Tausch-Bonus von 10 %. Wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen werden, kommen weitere fünf % Prozent hinzu. Bei einer Luft/Wärmepumpe gibt es seit 2023 ebenfalls einen Wärmepumpen-Bonus von 5 %, wenn natürliche Kältemittel eingesetzt werden.
Im Einzelnen bestehen daher folgende Fördersätze:
Neue Heizung |
Alte Heizung |
Förderung |
Luft/Wärmepumpe |
Gasetagenheizung < 20 Jahre |
25 % |
Luft/Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel |
Gasetagenheizung < 20 Jahre |
30 % |
Luft/Wärmepumpe |
Gaszentralheizung > 20 Jahre |
35 % |
Luft/Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel |
Gaszentralheizung > 20 Jahre |
40 % |
Sole/Wärmepumpe |
Gasetagenheizung < 20 Jahre |
30 % |
Sole/Wärmepumpe |
Gaszentralheizung > 20 Jahre |
40 % |
Wasser/Wärmepumpe |
Gasetagenheizung < 20 Jahre |
30 % |
Wasser/Wärmepumpe |
Gaszentralheizung > 20 Jahre |
40 % |
Luft/Wärmepumpe |
Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung |
35 % |
Luft/Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel |
Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung |
40 % |
Sole/Wärmepumpe |
Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung |
40 % |
Wasser/Wärmepumpe |
Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung |
40 % |
Das BAFA fördert nicht nur die Wärmepumpe und die Erschließung der Wärmequelle (zum Beispiel Bohrungen für Erdwärme-Sonden). Auch der fachgerechte Einbau sowie weitere Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie den Wirkungsgrad einer Wärmepumpe erhöhen:
- Flächenheizungen wie Fußboden-, Wand-, Deckenheizungen inklusive Dämmung, Estrich, Bodenbelägen, Wandverkleidung, Verputzen,
- Niedertemperatur-Heizkörper (im Gebäudebestand),
- Pufferspeicher für das Heizwasser (im Gebäudebestand),
- Warmwasserspeicher,
- hydraulischer Abgleich (Fördervoraussetzung beim BAFA),
- Energiemanagementsysteme und digitale Stromzähler.
Seit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die Jahresarbeitszahl (JAZ) durch die sogenannte jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) ersetzt (siehe dazu Kapitel 4 – Wärmepumpen in der Gebäudetechnik). Sie drückt aus, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Um sie zu ermitteln, wird die sogenannte jahresbedingte Leistungszahl SCOP benötigt. Die dazugehörige Formel lautet:
Je nach Vorlauftemperatur verlangt das BAFA für die Förderung von Wärmepumpen folgende ETAs:
Wärmequelle |
ETAs bei 35 °C |
ETAs bei 55 °C |
Luft |
135 % |
120 % |
Erdwärme |
150 % |
135 % |
Wass... |