Ist der Baum gefällt, geht es oft an das Zerlegen. Doch die Zubereitung von Brennholz ist mit besonderen Gefahren verbunden – für Dritte, aber auch für den fleißigen Säger selbst. Kommt es zum Unfall, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Unfall mit einer Motorsäge beim Zerkleinern von Brennholz für Verwandte nicht unfallversichert ist.[1]

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