Ist die Teilungserklärung beim Grundbuchamt eingereicht und wurden dort die Wohnungsgrundbücher angelegt, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Zukunft entstanden. | § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG n. F. | Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft |
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