Ist die Teilungserklärung beim Grundbuchamt eingereicht und wurden dort die Wohnungsgrundbücher angelegt, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Zukunft entstanden. § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG n. F. Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge