Die Abberufung des Verwalters ist jederzeit möglich und kann nicht mehr auf einen wichtigen Grund beschränkt werden. § 26 Abs. 3 und 5 WEG n. F. Abberufung des Verwalters

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge