Die Pauschalen für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten verändern sich in einem 3-jährigen Turnus am 1. Januar 2005 und am 1. Januar eines jeden darauffolgenden 3. Jahres um den Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) für den der Veränderung vorausgehenden Monat Oktober gegenüber dem Verbraucherpreisindex für Deutschland für den der letzten Veränderung vorausgehenden Monat Oktober erhöht oder verringert hat.[1]

 
Praxis-Beispiel

Pauschalwerte für Wohnungen

Die Verwaltungskostenpauschale beträgt pro Wohnung:

 
für die Zeit bis 31.12.2004 230,00 EUR
für die Zeit vom 1.1.2005 bis 31.12.2007 240,37 EUR
für die Zeit vom 1.1.2008 bis 31.12.2010 254,80 EUR
für die Zeit vom 1.1.2011 bis 31.12.2013 264,31 EUR
für die Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2016 279,35 EUR
für die Zeit vom 1.1.2017 bis 31.12.2019 284,63 EUR
für die Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2022 298,41 EUR
 
Praxis-Beispiel

Pauschalwerte für Garagen/Stellplätze

Für Garagen und Einstellplätze beträgt die Pauschale:

 
für die Zeit bis 31.12.2004 30,00 EUR
für die Zeit vom 1.1.2005 bis 31.12.2007 31,35 EUR
für die Zeit vom 1.1.2008 bis 31.12.2010 33,23 EUR
für die Zeit vom 1.1.2011 bis 31.12.2013 34,47 EUR
für die Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2016 36,43 EUR
für die Zeit vom 1.1.2017 bis 31.12.2019 37,12 EUR
für die Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2022 38,92 EUR

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge