Sie ist aufzustellen, wenn sich in dem Gebäude sowohl preisgebundene Wohnungen als auch preisfreie Wohn- oder Geschäftsräume befinden. Sie stellt eine Alternative zur Teilwirtschaftlichkeitsberechnung dar. Im Unterschied hierzu bezieht sich die Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung auf das gesamte Gebäude oder die gesamte Wirtschaftseinheit.

Der Gesamtbetrag der laufenden Aufwendungen ist angemessen zwischen den preisgebundenen und den preisfreien Einheiten zu verteilen.

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