Sie kann – anstelle einer Teilwirtschaftlichkeitsberechnung – aufgestellt werden, wenn sich in dem Gebäude oder der Wirtschaftseinheit preisgebundene Wohnungen befinden, von denen eine Gruppe (begünstigter Wohnraum) stärker gefördert wird als die andere (anderer Wohnraum).

Die unterschiedliche Gewährung öffentlicher Mittel hat zur Folge, dass für die verschiedenen Wohnungsgruppen unterschiedlich hohe Kapitalkosten entstehen. Deshalb sollen die laufenden Aufwendungen zwischen dem begünstigten und dem anderen Wohnraum aufgeteilt werden.

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