Diese Form der Berechnung ist – anstelle eines Auszugs aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung – zulässig bei Mieterhöhungen und Mietsenkungen. Es handelt sich um eine Ergänzung zur Wirtschaftlichkeitsberechnung. In ihr muss die Erhöhung oder Verringerung der einzelnen laufenden Aufwendungen ermittelt und der Erhöhung oder Verringerung der Erträge gegenübergestellt werden.

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