Vor Bezugsfertigkeit
Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser, Rohrbruch und Frost sowie gegen die Naturgefahren erstreckt sich nicht auf Schäden
- an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Aufprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.
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