Der Einbau von Verbrauchszählern zur Umsetzung einer verbrauchsabhängigen Kostenermittlung und Kostenverteilung stellt keine bauliche Veränderung dar, sondern eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung. Denn nur aufgrund des Einbaus von Verbrauchszählern ist überhaupt eine entsprechende Verbrauchserfassung möglich.

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