Ein Zeitmietvertrag ist ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis, bei dem der Mieter keinen Anspruch auf Vertragsfortsetzung hat; dem Mieter kann auch keine Räumungsfrist bewilligt werden. Der Abschluss eines Zeitmietvertrags ist nur möglich, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.
Einschlägige Norm ist § 575 BGB.
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