Die Ellmes Property Services ist eine Gesellschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich. Sie ist Eigentümerin eines Wohnungseigentums in einer in Zell am See (Österreich) belegenen Wohnungseigentumsanlage. Die Ellmes Property Services benutzt ihre Wohnung zu touristischen Zwecken, indem sie sie regelmäßig an Feriengäste vermietet. Gegen diese Benutzung geht Wohnungseigentümer K beim Bezirksgericht Zell am See (Österreich) vor. Er beantragt, die Unterlassung der "touristischen Nutzung" mit der Begründung, sie sei widmungswidrig und mangels Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer eigenmächtig. Fraglich ist, ob das Bezirksgericht nach Art. 24 Nr. 1 der Brüssel Ia-Verordnung und/oder nach Art. 7 Nr. 1 Buchstabe a) zuständig ist.

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