Entscheidungsstichwort (Thema)
Pflegeversicherung
Leitsatz (amtlich)
1. Der Gesetzgeber war nicht von Verfassungs wegen gehalten, den zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des SGB XI privat krankenversicherten Personen ein Wahlrecht einzuräumen, der sozialen Pflegeversicherung beizutreten.
2. Art. 3 Abs. 1 GG verlangt nicht, dass die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung einerseits und die Prämien in der privaten Pflegeversicherung andererseits gleich bemessen werden.
3. Zur Berücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Prämiengestaltung in der privaten Pflegeversicherung.
Fundstellen
Haufe-Index 635293 |
MedR 2001, 460 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen