Tenor
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Beschwerde- und das Revisionsverfahren auf jeweils 4 703 DM festgesetzt (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG).
Unterschriften
Dr. Säcker, Schmidt, Dr. Rothkegel
Fundstellen
Dokument-Index HI566436 |
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