I.
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG - Auszug)
II.
Rückstellungen für Verpflichtungen zur Gewährung von
- Vergütungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung vor Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis
- Jahreszusatzleistungen im Jahr des Eintritts des Versorgungsfalls
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