Die neue Grundsteuer ist auf der Zielgeraden. Im Januar 2025 wird sie erstmals erhoben. Das Bundesfinanzministerium gibt in einem FAQ zur Reform Antworten auf die wichtigsten Fragen.

In den vergangenen Wochen und Monaten haben zahlreiche Immobilieneigentümer vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erhalten. Ab dem 1.1.2025 wird die reformierte Grundsteuer dann auf Grundlage der neuen Regeln und eventuell angepassten Hebesätze der Kommunen erhoben.

In einem umfangreichen FAQ gibt das Bundesfinanzministerium (BMF) Antworten auf die Fragen rund um die neue Grundsteuer. Dort werden zahlreiche Fragen rund um die Grundsteuer beantwortet, u. a. auch zu deren Verfassungsmäßigkeit und den Hebesätzen der Gemeinden.

Die FAQ aus dem BMF "Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer" finden Sie unter den nachfolgenden Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

Grundsteuerreform: Der Hintergrund

Am 1.1.2025 wird die novellierte Grundsteuer in Kraft treten. Beschlossen wurde die Reform vor mehr als 2 Jahren, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hatte. Bisher berechnen die Finanzbehörden den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden.

Der Grundsteuerwert ist allerdings nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer. Wie viel Steuer am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer erst 2025, denn die Städte und Gemeinden dürfen die Hebesätze anpassen. Die Kommunen sind zwar angehalten, die Einnahmen in etwa auf dem gleichen Niveau zu belassen wie bisher, verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro pro Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.

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