Entscheidungsstichwort (Thema)

Preisgebundener Wohnraum: Nachforderung von Betriebskostenvorschüssen und Verrechnung von Teilleistungen

 

Orientierungssatz

1. Wenn ein Vermieter in eine Betriebskostenabrechnung fiktive Vorschußzahlungen als geleistet eingestellt hat, kann er diese Vorschußzahlungen auch für eine bereits abgelaufene Abrechnungsperiode nachfordern. Voraussetzung hierfür ist aber die Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung.

2. Im Hinblick auf Teilleistungen des Mieters erfolgt eine Verrechnung auf die Betriebskostenvorauszahlungen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735120

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