Entscheidungsstichwort (Thema)
Streitwert: Klage des Vermieters auf Beseitigung einer Parabolantenne
Orientierungssatz
Klagt der Vermieter gegen den Mieter auf Beseitigung der Parabolantenne, so ist nach § 3 ZPO der Streitwert nach seinem Interesse an der Beseitigung festzusetzen. Bei der Bewertung dieses Interesses sind sowohl die Kosten der Beseitigung als auch das Interesse an der Erhaltung des optischen Gesamteindrucks zu berücksichtigen.
Fundstellen
Haufe-Index 1736057 |
JurBüro 2002, 531 |
ZMR 2002, 758 |
AGS 2003, 37 |
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