Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung trotz entgegenstehender mündlicher Zusage. Wohnraummiete: Abgrenzung einer neuen Eigenbedarfskündigung von vorangegangenen Kündigungserklärungen
Orientierungssatz
1. Die mündliche Zusage des Vermieters bei Abschluß eines Wohnungsmietvertrages, er werde in Zukunft keinen Eigenbedarf geltend machen, hindert eine Eigenbedarfskündigung nicht, da die Schriftform des BGB § 566 für die Zusage nicht eingehalten wurde.
2. Hat der Vermieter bereits eine Kündigung und eine Verwertungskündigung erklärt, muß sich eine neue Eigenbedarfskündigung deutlich von diesen abgrenzen.
Fundstellen
Haufe-Index 1738991 |
ZMR 2001, 895 |
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