Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsanwaltsgebühr: Gebührenstreitwert für den Auftrag zur Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges

 

Orientierungssatz

Der Gegenstandswert für den vorgerichtlichen Auftrag an den Rechtsanwalt zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges bemisst sich nach der dreifachen Jahresnettomiete nach § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG i.V.m. § 25 Abs. 1 KostO, und nicht nach der einfachen Jahresnettomiete nach § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG i.V.m. § 41 GKG.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732718

JurBüro 2006, 471

AGS 2006, 112

Info M 2005, 324

Info M 2005, 325

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge