Entscheidungsstichwort (Thema)
Fristlose Kündigung eines Pferdeeinstellungsvertrages
Orientierungssatz
Ein Pferdeeinstellungsvertrag ist kein Mietvertrag, sondern ein entgeltlicher Verwahrungsvertrag. Der Vertrag ist damit fristlos kündbar, denn nach § 695 BGB kann der Hinterleger die Sache jederzeit zurückfordern, womit gem. § 699 Abs. 2 BGB auch die Vergütungspflicht entfällt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Fundstellen
Haufe-Index 1737910 |
NJW-RR 2004, 854 |
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