Geschäftsunfähig ist:
1. |
wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, |
2. |
wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist. |
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