Der Verpächter kann den Kleingartenpachtvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn
1. |
der Pächter mit der Entrichtung der Pacht für mindestens ein Vierteljahr in Verzug ist und nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mahnung in Textform die fällige Pachtforderung erfüllt oder |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen