Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Betriebskostenabrechnung für Wohnung in einem Wohnhaus mit Wohnheim
Orientierungssatz
Allein die Tatsache, daß in einem Wohnhaus (auch) ein Wohnheim betrieben wird, mithin ein gewerbliches Mietverhältnis mit dem Wohnheimbetreiber besteht, gebietet es nicht, für die gewerblich genutzte Fläche stets vorweg die auf diese entfallenden anteiligen Betriebskosten abzuziehen und lediglich die verbleibenden Kosten auf die Wohnflächen zu verteilen. Für eine solche Vorgehensweise müßten Anhaltspunkte dahin bestehen, daß durch das Wohnheim anteilig höhere Betriebskosten verursacht werden (hier verneint).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1736089 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen