Entscheidungsstichwort (Thema)
Streitwert der Mängelbeseitigungsklage des Mieters
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der Streitwert der Mängelbeseitigungsklage des Mieters bemisst sich nach dem 3 1/2-fachen Jahresbetrag der Minderungsquote. Der Feststellungsantrag zur künftigen Minderung bis zur Mängelbeseitigung ist wirtschaftlich identisch.
Fundstellen
Haufe-Index 1739589 |
WuM 2001, 616 |
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