Vermieter kann für Räumung Nachlasspfleger bestellen lassen
Hintergrund: Erben des verstorbenen Mieters sind unbekannt
Der Mieter einer Wohnung ist verstorben, seine Erben sind unbekannt. Um seinen Anspruch auf Rückgabe der Wohnung durchzusetzen, hat der Vermieter beim Nachlassgericht die Bestellung eines Nachlasspflegers beantragt. Das Nachlassgericht hat den Antrag abgelehnt, weil kein Nachlassvermögen vorhanden sei. Hiergegen hat der Vermieter Beschwerde eingelegt.
Entscheidung: Nachlasspfleger kann bestellt werden
Die Beschwerde hat Erfolg. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft, die sich aus §§ 1960, 1961 BGB ergeben, sind erfüllt. Die Erben des Mieters sind unbekannt und dem Vermieter geht es darum, seinen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache gegen den Nachlass durchzusetzen.
Der Anordnung einer Nachlasspflegschaft steht auch nicht entgegen, dass kein Nachlassvermögen existiert. Die Nachlasspflegschaft ist anzuordnen, sobald die Voraussetzungen von § 1961 BGB erfüllt sind. Es ist auch nicht erforderlich, dass gegen den Nachlass Zahlungsansprüche erhoben werden sollen. Ein Nachlasspfleger kann auch bestellt werden, damit der Vermieter seinen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache geltend machen kann.
Die Bestellung eines Nachlasspflegers muss auch nicht zur Folge haben, dass die Räumung der Wohnung auf Staatskosten erfolgt. Der Nachlasspfleger kann für die unbekannten Erben einen Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens stellen oder die Dürftigkeitseinrede nach §§ 1990, 1991 BGB erheben.
(KG, Beschluss v. 2.8.2017, 19 W 102/17)
§ 1961 Nachlasspflegschaft auf Antrag
Das Nachlassgericht hat in den Fällen des § 1960 Abs. 1 (unter anderem, wenn die Erben unbekannt sind, Anmerkung der Redaktion) einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn die Bestellung zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, von dem Berechtigten beantragt wird.
Lesen Sie auch:
BGH: Keine erleichterte Zwangsräumung nach Hausbesetzung
BGH: Vorsicht bei eigenmächtiger Räumung nach Zwangsversteigerung
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
973
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
943
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
860
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
681
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
545
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
479
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
477
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
457
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
430
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4291
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
27.03.2026
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
26.03.2026
-
Faktischer Verwalter muss wie bestellter Verwalter agieren
25.03.2026
-
Heizungsraum kann Sondereigentum sein
18.03.2026
-
VDIV-Jahresumfrage 2026 zur Verwalterbranche
18.03.2026
-
Eigentümer-Stimmrecht kann objektbezogen begrenzt werden
16.03.2026
-
Zweckbindung von Garagen: Das gilt rechtlich
13.03.2026
-
Urteile zur Eigenbedarfskündigung
10.03.2026
-
Verwalten ohne Eigentümerversammlung
09.03.2026
-
Funktion des Verwaltungsbeirats
06.03.2026