FDP und Grüne fordern mehr Tempo beim neuen Onlinezugangsgesetz

Bis Ende des Jahres 2022 hätten Bund und Länder 575 Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen digitalisieren müssen. Da dieses Ziel nicht erreicht worden ist, soll nun das neue Onlinezugangsgesetz 2.0 die Digitalisierung voranbringen. FDP und Grüne fordern mehr Verbindlichkeit und Tempo.

Bürger sollen künftig mehr Serviceleistungen von Behörden online nutzen können - eine Frist zur Umsetzung sieht der Entwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für ein neues Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung aber nicht vor. Das ruft jetzt die Koalitionspartner Grüne und FDP auf den Plan.

Keine Umsetzungsfrist im Onlinezugangsgesetz 2.0

«Die Vorschläge, die im aktuellen Entwurf für das Onlinezugangsgesetz 2.0 enthalten sind, weisen in die richtige Richtung - an zwei Stellen sehe ich jedoch deutlichen Verbesserungsbedarf», sagte die Innenpolitikerin Misbah Khan (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur.

Nicht gut sei, dass in dem nun vorgelegten Entwurf keine Umsetzungsfrist mehr genannt werde. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete betonte: «Wir brauchen aber Druck bei den verantwortlichen Akteuren in Bund, Ländern und Kommunen, ohne den wir nicht schnell genug vorankommen.» Denkbar wäre nach ihren Worten beispielsweise ein Rechtsanspruch auf einen Online-Zugang zu Verwaltungsleistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt. Dadurch würden die verantwortlichen Akteure stärker in die Pflicht genommen. Für Bürger und Unternehmen, aber auch für die staatlichen Stellen, die mit der Umsetzung betraut seien, gäbe es Rechtssicherheit.

Sanktionen bei nicht rechtzeitiger Digitalisierung?

Der FDP-Digitalexperte Volker Redder hält zwar nichts von einer allgemeinen Frist, bis zu der alle wichtigen Dienstleistungen - vom Kindergeld bis zum Bauantrag - online verfügbar sein müssen. Für einzelne Leistungen wäre das aus seiner Sicht aber notwendig. Redder sagte er der dpa: «Ich will keine zahnlose Frist in einem Onlinezugangsgesetz 2.0. Ich will konkret darüber reden, welche Leistungen den Bürgerinnen und Bürgern spätestens wann zur Verfügung stehen müssen.» Dafür brauche es auch Sanktionen.» Es müsse «wehtun», wenn die öffentliche Hand ihre Verpflichtungen zur Digitalisierung nicht erfülle.

Entwurf für ein OZG 2.0

Bund und Länder hatten fünf Jahre Zeit, um ihre Dienstleistungen zu digitalisieren. Dazu sollte das Onlinezugangsgesetz (OZG) dienen, das im August 2017 vom Bundestag beschlossen worden war. Es gab den Ländern bis Ende 2022 Zeit, um alle 575 Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten. Doch das Ziel wurde weit verfehlt. Um die Digitalisierung voranzutreiben, soll nun das OZG 2.0 Abhilfe schaffen. Der Entwurf des Innenministeriums sieht eine Streichung der «OZG-Umsetzungsfrist zugunsten einer noch zu regelnden Schwerpunktsetzung und begleitenden Evaluierung» vor.

dpa

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