Zeitzuschlag für Samstagsarbeit soll erhöht werden

Der Zeitzuschlag für Samstagsarbeit bei Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit für Beschäftigte in kommunalen Krankenhäusern soll ab dem 1.7.2019 auf 20 Prozent angehoben werden. Darauf hat sich die VKA mit den Gewerkschaften ver.di und dbb geeinigt.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich bei den am 24.6.2019 aufgenommenen Tarifverhandlungen zu Sonderregelungen in kommunalen Krankenhäusern auf ein Teilergebnis geeinigt.

Demnach soll der Zeitzuschlag für Samstagsarbeit bei Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit (analog zum Samstagszuschlag für die übrigen Beschäftigten) ab dem 1. Juli 2019 auf 20 Prozent angehoben werden.

Gesonderte Verhandlungen in Tarifrunde 2018 vereinbart

Beide Seiten hatten in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst 2018 vereinbart, darüber gesondert verhandeln zu wollen. Weiterhin streben die Gewerkschaften an, dass bei Wechselschichtarbeit gesetzliche Pausenzeiten in die Arbeitszeit einberechnet werden sollen. Hierzu werden die Gespräche im September 2019 fortgesetzt. Grund dafür ist, dass die Refinanzierung der daraus resultierenden Kosten durch das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bisher nicht gesichert ist.

Verhandlungen werden im September 2019 fortgesetzt

Die kommunalen Arbeitgeber gehen davon aus, dass die diesbezüglich noch offenen Fragen bis zum Herbst geklärt werden können. „Die VKA steht nach wie vor zu ihrer Verhandlungszusage aus der Tarifrunde, die Arbeitsbedingungen in der Pflege nachhaltig verbessern zu wollen. Dazu bedarf es jedoch einer klar definierten und verbindlichen Regelung für die vollumfängliche Refinanzierung der Mehrkosten. Ohne die Zusicherung dessen sind die Ausgaben für die kommunalen Krankenhäuser nicht zu stemmen.“, so Dr. Dirk Tenzer, Vorsitzender des Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und Mitglied der Verhandlungsführung der Arbeitgeber.

Die am 24.6.2019 getroffene Vereinbarung steht bis zum 30.9.2019 unter Erklärungsvorbehalt.

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