Tarifabschluss im öffentlichen Dienst 2018
Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst 2018
Hier sind die wichtigsten Ergebnisse der Tarifeinigung TVöD 2018 im Überblick:
Erhöhung der Gehälter um durchschnittlich 7,5 Prozent
Die Gehälter der Beschäftigten bei Bund und Kommunen werden in drei Schritten erhöht, nämlich am 1. März 2018, am 1. April 2019 und am 1. März 2020. Die Erhöhung fällt je nach Entgeltgruppe und Stufe unterschiedlich aus. Die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis Entgeltgruppe 6 erhalten mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro.
Erhöhung der Entgelte und des Urlaubs von Azubis und Praktikanten
- Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich ab 1. März 2018 um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro und ab 1. März 2019 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro.
- Darüber hinaus wird der Urlaubsanspruch der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten nach TVAöD-BBiG, TVAöD-Pflege und TVPöD ab dem Urlaubsjahr 2018 bei einer 5-Tage-Woche von 29 auf 30 Arbeitstage erhöht
- Die bisherige Übernahmeregelung von Auszubildenden wird ab dem 1. März 2018 wieder in Kraft gesetzt und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.
Verlängerung der Regelungen der Altersteilzeit
Die bestehenden Regelungen zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der VKA werden bis zum 31. August 2020 verlängert.
Besondere Regelungen für den Bund
- Die Tabellen für den Auslandszuschlag, die Bereitschaftsdienstentgelte, die Entgelttabelle für die Ärztinnen und Ärzte sowie für die Beschäftigten im Pflegedienst werden zum 1. März 2018 um 3,19 Prozent, zum 1. April 2019 um weitere 3,09 Prozent sowie zum 1. März 2020 um weitere 1,06 Prozent erhöht. Individuelle Endstufen erhöhen sich um denselben Prozentsatz wie die Endstufe der jeweiligen Entgeltgruppe.
- Einführung der Entgeltgruppe 9c: Zum 1. März 2018 wird eine neue Entgeltgruppe 9c eingeführt. Dies gilt für Beschäftigte, deren Tätigkeit sich aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt.
Besondere Regelungen für die VKA
- Die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost wird stufenweise bis 2022 auf 100 Prozent des West-Niveaus erhöht (2019 auf 82 Prozent, 2020 auf 88 Prozent, 2021 auf 94 Prozent).
- Für den Krankenhausbereich haben die Arbeitgeber grundsätzlich anerkannt, dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden müssen. Hieraus ergeben sich aufgrund der Tarifeinigung folgende Konsequenzen: Vereinbart wurde, dass künftig der Zuschlag für Nachtarbeit nicht mehr 15 Prozent, sondern 20 Prozent beträgt. Der Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit wird zum 1. Januar 2019, zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021 jeweils um einen zusätzlichen Urlaubstag bei entsprechender Veränderung der Höchstgrenzen erhöht. Zusätzlich werden 2022 die Höchstgrenzen um einen weiteren Urlaubstag erhöht.
Zudem werden Verhandlungen aufgenommen über die Erhöhung des Zeitzuschlages bei Samstagsarbeit, bei Schicht- und Wechselschichtarbeit sowie die Einrechnung der Pausenzeiten in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit. Allerdings ermöglicht die finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser momentan keine zusätzlichen Ausgaben. Die Tarifvertragsparteien haben deshalb verabredet, diese Verhandlungen nach Veröffentlichung der Gesetzesänderungen zur Krankenhausfinanzierung (Refinanzierung der Personalkosten in der Pflege) aufzunehmen. - Die Tabellenwerte für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage C (VKA)) und die Tabellenwerte für die Beschäftigten in der Pflege (Anlage E (VKA)) werden jeweils zum 1. März 2018, zum 1. April 2019 und zum 1. März 2020 erhöht. Auch hierbei beträgt das Gesamtvolumen 7,5 Prozent und es kommt auf die jeweilige Entgeltgruppe und Stufe an. Zusätzlich erhalten Beschäftigte der Entgeltgruppen S2 und S4 sowie P5 und P6 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro mit Wirkung zum 1. März 2018. Individuelle Endstufen erhöhen sich um denselben Prozentsatz wie die Endstufe der jeweiligen Entgeltgruppe.
Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-V
Die Tabellenentgelte sowie die dynamisierten Zulagen und Zuschläge des TV-V werden ab dem 1. März 2018 um 3,19 Prozent, ab 1. April 2019 um weitere 3,09 Prozent und 1. März 2020 um weitere 1,06 Prozent erhöht.
Übertragung der Tarifergebnisse auf den Nahverkehr (TV-N)
Die Kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben sich schuldrechtlich verpflichtet, die vereinbarte Tabellenerhöhung im TVöD wie folgt zu übertragen: ab dem 1. März 2018 um 3,19 Prozent, mindestens um 76,50 Euro, ab 1. April 2019 um weitere 3,09 Prozent, mindestens um 76,50 Euro und ab 1. März 2020 um weitere 1,06 Prozent, mindestens um 27,00 Euro. Dabei erhalten Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 7 mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 250,00 Euro.
Wann werden die Tariferhöhungen ausgezahlt?
Die Tarifeinigung stand unter Erklärungsvorbehalt bis zum 15.06.2018. Sowohl die Gewerkschaft ver.di als auch der dbb beamtenbund und tarifunion haben dem Abschluss zugestimmt.
Nach der redaktionellen Umsetzung der Tarifeinigung in Änderungstarifverträgen haben die Kommunalen Arbeitgeberverbände und das Bundesinnenministerium ( BMI-Rundschreiben vom 19.07.2018) bekannt gegeben, dass nun mit der Auszahlung der erhöhten Entgelte begonnen werden kann. Die Rundschreiben enthalten Hinweise zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte, um eine zeitnahe Auszahlung des ersten Erhöhungsschritts zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen. Die Auszahlung der Entgelterhöhung erfolgt rückwirkend zum 1. März 2018.
Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte des Bundes
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat unmittelbar nach der Tarifeinigung erklärt, dass er dem Bundeskabinett zeitnah ein Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 vorlegen wird. Dieses muss sowohl die Einmalzahlung wie auch Linearanpassungen beinhalten, die das Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamten, Richter und Soldaten übertragen.
Tarifverhandlung TVöD betrifft 2,6 Millionen Beschäftigte bei Bund und Kommunen
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 163.000 Arbeitnehmer des Bundes und 2,3 Millionen Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter des Bundes, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.
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