TVöD-Tarifrunde 2020: Ergebnisse im Überblick
Am 25. Oktober 2020 haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifabschluss geeinigt. Nach der Einigung fanden seit Dezember 2020 Redaktionsverhandlungen statt. Diese sind notwendig, um Detailfragen zu klären und die Tarifeinigung durch Änderungstarifverträge zum TVöD umzusetzen. Auch in den letzten Tarifrunden hat dies einige Zeit in Anspruch genommen. Am 11. März 2021 haben die Tarifvertragsparteien die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen. Gegenstand der Redaktionsverhandlungen waren 20 Änderungstarifverträge und zwei neue eigenständige Verträge zur Entgeltumwandlung beim Fahrradleasing und zur Corona-Sonderprämie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Am 7. Juni 2021 wurden von der VKA die neuen Tarifverträge veröffentlicht.
Für den Bereich des Bundes hatte das Bundesinnenministerium im Rundschreiben vom 5. Februar 2021 mitgeteilt, dass sich die Tarifvertragsparteien auf die den Bund betreffenden Tarifverträge geeinigt haben. Das BMI hat in diesem Rundschreiben die Entwürfe der Tarifverträge veröffentlicht und Hinweise zur Durchführung gegeben.
TVöD-Tarifrunde 2020: Ergebnisse im Überblick
- Erhöhung der Entgelte: Zum 1. April 2021 werden die Tabellenentgelte um 1,4 Prozent, mindestens jedoch um 50 Euro, erhöht und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent.
- Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5 Prozent (EG 1 - EG 8)
- Zulagen für Beschäftige in Krankenhäusern und Pflege- und Betreuungseinrichtungen: Die Beschäftigten in den Krankenhäusern und den Pflege- und Betreuungseinrichtungen erhalten darüber hinaus bis zu drei Zulagen: Die neu geschaffene Pflegezulage beträgt ab dem 1. März 2021 70 Euro, ein Jahr später wird sie auf 120 Euro aufgestockt. Die monatliche Intensivzulage wird ab dem 1. März 2021 von 46,02 Euro auf 100 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Außerdem wird die Wechselschichtzulage ab dem 1. März 2021 von 105 Euro monatlich auf 155 Euro monatlich erhöht. Damit erhält eine Pflegekraft bis Laufzeitende insgesamt ein Plus von durchschnittlich 2.700 Euro, eine Intensivpflegekraft sogar durchschnittlich 3.900 Euro.
- Entgelterhöhung für Auszubildende: Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen/Praktikanten erhalten eine Entgelterhöhung von 25 Euro ab dem 1. April 2021 sowie eine weitere Erhöhung um die gleiche Summe ab dem 1. April 2022, zudem wird die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden verlängert.
- Sonderzahlung wegen Corona-Pandemie: Alle Beschäftigten sowie die Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten erhalten zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung von durchschnittlich 400 Euro.
- Zulage im Öffentlichen Gesundheitdienst: Fachärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst bekommen ab dem 1. März 2021 eine Zulage in Höhe von monatlich 300 Euro.
- Angleichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost: Die Angleichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost auf das Westniveau von 39 Stunden erfolgt in zwei Schritten in 2022 und in 2023. Für die Beschäftigten in den Krankenhäusern und im Pflegebereich greift diese Regelung erst ab 2023. Der abschließende Schritt zur Angleichung auf 38,5 Stunden ist im Jahr 2025 vorgesehen.
- Entgeltumwandlung für eBikes: Um die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst attraktiv zu halten, wird die Entgeltumwandlung für Fahrräder und eBikes ermöglicht.
- Laufzeit des Tarifvertrags: Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten und gilt rückwirkend vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2022. Die ersten sieben Monate sind als Leermonate vereinbart.
Ergebnisse für Sparkassen
Für die rund 175.000 Sparkassenbeschäftigten sieht der Tarifabschluss eine Entgelterhöhung vor (ab 1. Juli 2021 um 1,4 Prozent, mindestens jedoch 50 Euro sowie zum 1. Juli 2022 um weitere 1,0 Prozent, eine Angleichung auf das Niveau des allgemein vereinbarten Abschlusses findet erst zum Ende der Laufzeit ab 1. Dezember 2022 statt). Ein Teil der Kosten wird durch eine Absenkung der Sparkassensonderzahlung bei zusätzlicher Gewährung weiterer Urlaubstage kompensiert.
Ergebnisse für Flughäfen
Für die angesichts eingebrochener Fluggastzahlen mit massiven Verlusten konfrontierten Flughäfen haben sich die Beteiligten verständigt, auf Entgelterhöhungen in diesem Bereich zu verzichten. Das Tarifergebnis sieht vor, einen Notlagentarifvertrag für die Flughäfen zeitnah abzuschließen, der Personalkosten senkt und betriebsbedingte Kündigungen ausschließt.
Ergebnis der TVöD-Tarifrunde 2018
In der letzten Tarifrunde im Jahr 2018 hatten Arbeitgeber und Gewerkschaften insgesamt 7,5 Prozent mehr Geld bis März 2020 vereinbart.
Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,5 Millionen Beschäftigte betroffen: Rund 2,3 Millionen Arbeitnehmer, Azubis und Praktikanten des Bundes und der Kommunen sowie weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, und rund 225.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten (187.600) nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.
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Fahrradleasing für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen
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Referenten: RAin Jutta Schwerdle und Michael Schulz
Die Tarifeinigung in der TVöD-Tarifrunde vom 25. Oktober 2020 hat zu wichtigen Neuerungen, z. B. zur Ermöglichung des Fahrradleasings oder zu alternativen Entgeltanreiz-Systemen, geführt. Nach langwierigen Redaktionsverhandlungen, in denen die Einzelheiten zu den tariflichen Neuregelungen verhandelt und in Form von Änderungstarifverträgen vereinbart wurden, konnte am 11. März 2021 ein Ergebnis erzielt werden.
Im Bereich des TVöD in der Fassung für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) kann der sog. „Leistungstopf" alternativ zum System von Leistungszulagen und Leistungsprämien für „alternative Entgeltanreiz-Systeme" verwendet werden. Die Referenten beleuchten das Thema aus arbeits- und tarifrechtlicher Sicht. Eine geänderte Nutzung des Leistungstopfes hat jedoch auch lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
Der „TV-Fahrradleasing" erlaubt Arbeitgebern und Beschäftigten im kommunalen Bereich nunmehr die seit langem geforderte Entgeltumwandlung zugunsten eines sog. JobRads. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei dieser Entgeltumwandlung beachten sollten.
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