Notlagentarifvertrag für kommunale Flughäfen abgeschlossen

Die Tarifeinigung vom 1. Dezember 2020 zu einem Notlagentarifvertrag für die Beschäftigten an den kommunalen Flughäfen und deren Tochtergesellschaften ist nun redaktionell abgeschlossen. Die Verhandlungen zur Umsetzung der Tarifeinigung mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion wurden am 22. März 2021 zu einem erfolgreichen Abschluss geführt.

Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. September 2020 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an den kommunalen Flughäfen und deren Tochtergesellschaften.

Die kommunalen Flughäfen befinden sich wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in einer existenzbedrohenden Lage. Mit dem Notlagentarifvertrag soll die Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Flughäfen erhalten und Beschäftigung gesichert werden.

Corona-Pandemie verursacht enorme wirtschaftliche Schwierigkeiten für Flughäfen 

Durch die das Jahr 2020 bestimmenden Einbrüche der Passagierzahlen um bis zu 90 Prozent, die starke Reduzierung des Frachtaufkommens und des damit verbundenen massiven Rückgangs des Flugverkehrs insgesamt sind die Flughäfen von schwersten wirtschaftlichen Folgen betroffen.

Michael Müller, Verhandlungsführer der VKA und Vorsitzender des VKA-Gruppenausschusses für Flughäfen sagte nach der erzielten Tarifeinigung im Dezember: „Die Verkehrsflughäfen benötigen in dieser beispiellosen Krise sinnvolle Instrumente zur Kostenkompensation. Wir wollen unser Personal halten und niemanden in die Arbeitslosigkeit schicken, auch um wieder mit dem Luftverkehr wachsen zu können. Die Kurzarbeit kann einiges abfedern. Nun aber war es an der Zeit, Maßnahmen zu vereinbaren, die einen angemessenen Beitrag leisten, um die Wirtschaftlichkeit der Flughäfen schnellstmöglich wiederherzustellen. Daher bin ich froh, dass wir mit den Gewerkschaften nach intensiven und teilweise zähen Verhandlungen endlich eine Einigung erzielen konnten, die uns die erforderliche Luft zum Atmen und gleichzeitig den Beschäftigten eine Arbeitsplatzgarantie gibt.“

Notlagenregelungen gelten bis 31. Dezember 2023

Abweichend vom TVöD gelten nun bis zum 31. Dezember 2023 befristet Notlagenregelungen für die Flughafenunternehmen und deren Tochtergesellschaften, die sich ebenfalls in einer Notlage befinden. So sieht der Notlagentarifvertrag beispielsweise vor, ab 1. Januar 2022 die Arbeitszeit der Beschäftigten um 6 Prozent reduzieren zu können, mindestens aber um eine Stunde. Außerdem wird die leistungsorientierte Bezahlung in den Jahren 2020 bis 2022 ausgesetzt.

Die im Zuge der Tarifeinigung für den kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 vereinbarte Tariflohnsteigerung greift in der ersten Erhöhungsstufe erst ab 1. Oktober 2022. Für die von diesem Notlagentarifvertrag erfassten Unternehmen wurde zudem ein „Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung Flughäfen 2020“ vereinbart, der sich an dem am 25. Oktober 2020 vereinbarten „Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung 2020“ orientiert. Dabei kommen noch in diesem Jahr für die Flughafenbeschäftigten Beihilfen zur Abmilderung der Belastungen der Corona-Pandemie zur Auszahlung, die nach Entgeltgruppen gestaffelt bis zu 800 Euro betragen.

Betriebsbedingte Kündigungen werden vermieden

Zusätzliches Ziel der Tarifvereinbarung war es, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Dies sieht der Notlagentarifvertrag bis zum Ende der Laufzeit, längstens bis zum 31. Dezember 2023, vor. Eine Revisionsklausel regelt die Bedingungen, die zu einem Kündigungsrecht der Tarifvertragsparteien für jeden einzelnen Flughafen oder zu vorgezogenen Entgelterhöhungen führen.

Zustimmung der VKA-Mitgliederversammlung und der Bundestarifkommissionen der Gewerkschaften

Am 15. Januar 2021 hatte die Mitgliederversammlung der VKA der am 1. Dezember 2020 getroffenen Tarifeinigung ohne Gegenstimmen zugestimmt.  

Dazu sagte VKA-Verhandlungsführer Michael Müller: „Ich freue mich, dass die VKA-Mitgliederversammlung der Einigung zum Notlagentarifvertrag für die Flughafenbeschäftigten mit 100-prozentiger Mehrheit aller abgegebenen Stimmen zugestimmt hat. Nach langen und schwierigen Verhandlungen war es nun dringend notwendig, den Flughafenbetreibern über die Zeit der möglichen Anwendung der Kurzarbeit hinaus Planungssicherheit bis zum Auslaufen des Notlagentarifvertrags Ende 2023 zu geben. Damit werden auch die Arbeitsplätze in den beteiligten Unternehmen gesichert.“

Die Bundestarifkommissionen der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion hatten im Januar 2021 der Tarifeinigung ebenfalls zugestimmt.

Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen

Streitpunkt war bis zuletzt eine Revisionsklausel, die Regelungen zur Kündigung des Tarifvertrages vorsieht.

Zum redaktionellen Abschluss der Verhandlungen am 22. März 2021 sagte Michael Müller, Verhandlungsführer der VKA und Vorsitzender des VKA-Gruppenausschusses für Flughäfen: „Was lange währt, wird endlich gut. Gemäß diesem Motto ist es uns gelungen, die tarifvertraglichen Regelungen für Arbeitgeber und Beschäftigte an den kommunalen Flughäfen zu finalisieren. Beiden Seiten bringt die Tarifeinigung mehr Planbarkeit und Sicherheit für die Zukunft.“
Die Verkehrsflughäfen haben aufgrund der Corona-Pandemie enorm hohe Umsatzeinbrüche zu verzeichnen. Ein Großteil der Belegschaft an den Flughäfen befindet sich wegen der gesunkenen Fluggastzahlen seit Monaten in Kurzarbeit. „Wir wissen nicht, wie lange wir noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sein werden. Daher war dieser Abschluss zwingend erforderlich. Betriebsbedingte Kündigungen haben wir damit abwenden und durch die Einsparungen von Personalkosten einen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit unserer Arbeitgeber leisten können“, so Michael Müller.


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