Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtigkeit tariflicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Bezug von unbefristeter Rente

 

Leitsatz (redaktionell)

Die tarifvertragliche Bestimmung des § 62 MTB II, (juris: MTB 2) wonach das Arbeitsverhältnis automatisch bei Bezug von unbefristeter Berufsunfähigkeit und Versorgungsrente aufgelöst wird, ist nichtig, weil sie gegen zwingendes Kündigungsschutzrecht verstößt.

 

Normenkette

MTB § 62; BGB § 134; MTB 2 § 62

 

Fundstellen

Haufe-Index 444666

DB 1995, 1820 (L1)

ArbuR 1995, 384 (LT1)

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