Entscheidungsstichwort (Thema)

Befristetes fingiertes Arbeitsverhältnis mit Entleiher

 

Orientierungssatz

Enthält ein als "Werkvertrag" bezeichneter und mangels Verleihererlaubnis unwirksamer Arbeitnehmerüberlassungsvertrag eine Zweckbegrenzung (zB Montagearbeiten bis zum Abschluß einer bestimmten Baustelle), so ist auch das fiktive Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers mit dem illegalen Entleiher gemäß Art 1 § 10 Abs 1 Satz 2 AÜG auf die Dauer der Zweckbegrenzung befristet.

 

Normenkette

AÜG Art. 1 § 9 Nr. 1, § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 6, § 10 Abs. 1 S. 2

 

Fundstellen

EzAÜG, Nr 178 (ST1)

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