Ämter im Sinne von § 30 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes sind die der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, der Präsidentin oder des Präsidenten der Landesdirektion Sachsen, der Regierungssprecherin oder des Regierungssprechers sowie der Direktorin oder des Direktors beim Sächsischen Landtag.

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