Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
1. |
Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen, |
2. |
darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden, |
6. |
die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu fördern, |
9. |
Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes in der Dienststelle zu fördern. |
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