Entscheidungsstichwort (Thema)
Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch einen Lärmschutzwall
Leitsatz (redaktionell)
Durch einen Wall zum Schutz vor Straßenlärm (§ 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB) werden im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Grundstücke erschlossen, die durch die Anlage eine Schallpegelminderung von mindestens 3 dB(A) erfahren (im Anschluß an Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99 ≪101 f.≫).
Normenkette
BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 5, § 131 Abs. 1 S. 1
Verfahrensgang
VG Stuttgart (Entscheidung vom 22.04.1993; Aktenzeichen 11 K 815/91) |
Fundstellen
Dokument-Index HI543714 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen