Entscheidungsstichwort (Thema)
Wanderarbeitnehmer. Gewährung von Leistungen, wenn der Ehegatte in einem anderen Mitgliedstaat lebt. Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit
Leitsatz (amtlich)
1.
Eine Leistung der in einer Rechtsvorschrift wie der Wet inkomensvoorziening oudere en gedeeltelijk arbeidsongeschikte werkloze werknemers (niederländisches Gesetz über die Gewährung eines Einkommens an ältere und teilweise arbeitsunfähige Arbeitslose) vorgesehenen Art stellt eine Leistung bei Arbeitslosigkeit dar und fällt somit unter die EWGV 1408/71, in der durch die EWGV 2001/83 vom 2.6.1983 geänderten und aktualisierten Fassung und den allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit.
2.
Art 68 Abs 2 S 1 der EWGV 1408/71 steht vorbehaltlich S 2 dieser Bestimmung einer Vorschrift wie der Wet inkomensvoorziening oudere en gedeeltelijk arbeitsongeschikte werkloze werknemers entgegen, nach der die einem Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats gewährten Leistungen ohne Berücksichtigung seines in einem anderen Mitgliedstaat wohnenden Ehegatten berechnet werden.
Normenkette
EWGV 1408/71 Art. 4 Abs. 1 Buchst. g, Art. 68 Abs. 2 Sätze 1-2
Beteiligte
Genaro Acciardi |
Commissie Beroepszaken Administratieve Geschillen in de Provincie Noord-Holland |
Fundstellen
EuroAS 1993, Nr 10, 6 |
SGb 1994, 178 |
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