Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch eines Schwerbehinderten auf Beschäftigung und Vergütung

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, und für den ein geeigneter Arbeitsplatz weder zur Verfügung steht, noch eingerichtet werden kann, hat keinen Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung.

 

Orientierungssatz

Revision ist unter dem Aktenzeichen 5 AZR 437/91 eingelegt worden.

 

Verfahrensgang

ArbG Bielefeld (Entscheidung vom 30.05.1990; Aktenzeichen 2 Ca 332/90)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 13.05.1992; Aktenzeichen 5 AZR 437/91)

 

Fundstellen

ARST 1992, 30-31 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

EzA § 615 BGB, Nr 72 (L1)

LAGE § 615 BGB, Nr 31 (LT1)

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