Entscheidungsstichwort (Thema)
Beginn und Beendigung eines rechtmäßigen Streiks - Feiertagsvergütung
Leitsatz (redaktionell)
Ein Arbeitnehmer, der an einem vor einem Pfingstmontag beginnenden Streik teilnimmt und der erst am Dienstag nach dem Pfingstmontag seine Arbeit wieder aufnimmt, hat keinen Anspruch auf eine Vergütung für den Pfingstmontag, auch wenn die arbeitskampfführende Gewerkschaft am Freitag vor dem Montag einen Streikbeendigungsbeschluß faßt, aber diesen Beschluß weder dem Arbeitgeber des bestreikten Betriebes noch dem für den Arbeitskampf als Gegenspieler zuständiger Arbeitgeberverband mitteilt.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 1 AZR 269/96.
Normenkette
GG Art. 9 Abs. 3; FeiertLohnzG § 1 Abs. 1; EFZG § 2 Abs. 1 S. 1
Verfahrensgang
ArbG Hagen (Westfalen) (Entscheidung vom 01.03.1995; Aktenzeichen 1 Ca 589/94) |
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 23.10.1996; Aktenzeichen 1 AZR 269/96 Urteil: Zurückverweisung) |
Fundstellen
Haufe-Index 444817 |
BB 1996, 1015 |
BB 1996, 1015 (ST1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
EzA-SD 1996, Nr 10, 12-13 (ST1) |
LAGE, Arbeitskampf Nr 60 (LT1) |
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